FÜHRUNGSKRÄFTE

Geschäftsführer | leitende Angestellte

Unternehmer und Schlüsselpersonen müssen notfalls durch kompetente und damit teure Fachkräfte ersetzt werden, wobei die Gebühren für Headhunter gut und gern das 1,5fache des betreffenden Jahresgehaltes betragen können.

Des Weiteren muss ein Unternehmen mit einem zumindest vorübergehenden Verlust rechnen, wenn die für die Geschäftsbeziehungen oder Entwicklungen zuständige Person vorzeitig verstirbt und die Aufgaben durch andere übernommen oder als Fremdaufträge vergeben werden müssen.

Dabei kann es durchaus zu Irritationen bei den Geschäftspartnern führen, die vielleicht Aufträge stornieren oder erst nach zufriedenstellender Klärung der Nachfolge wieder auslösen. Je spezieller also das Wissen oder die Tätigkeit einer Schlüsselperson ist, desto größer ist der finanzielle Bedarf im Ernstfall.

Wir haben die Lösung:

Keyman Absicherung

Mit der Keyman-Unfallversicherung kann die GmbH als Arbeitgeber Sie in Ihrer Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch als Entscheidungsträger mit  Schlüsselfunktion für den Fall absichern, dass Sie aufgrund eines Unfalls Ihre Aufgaben längerfristig nicht mehr wahrnehmen können. Aber auch für andere Gesellschaftsformen können wir Ihnen den idealen Unfallschutz bieten.

Der Eintritt einer schweren Krankheit ist nicht vorhersehbar. Die meisten Menschen trifft es aus dem Nichts und völlig unvorbereitet. Im Fall der Fälle haben Sie viele Probleme und Sorgen – leider auch finanzielle!

Die schwere Krankheiten Vorsorge mildert finanzielle Sorgen, die z.B. aufgrund eines möglichen Verdienstausfalls oder teurer Behandlungen  entstehen können, falls Sie schwer erkranken und stellt somit die ideale Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer oder leitende Angestellte dar.

Wird der Hauptverdiener der Familie eines plötzlichen Todes ereilt steht die finanzielle Zukunft auf dem Spiel – zur Vorsorge für einen solchen Schicksalsschlag dient die Risikolebensversicherung.

Was für Arbeitnehmer obligatorisch ist, sollte auch für Existenzgründer und junge Unternehmer gelten – meist ist das wirtschaftliche Risiko hier sogar noch bedeutend höher.

Auch Geschäftspartner, zum Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sollten sich gegenseitig mit Risikolebensversicherungen absichern, um den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens zu sichern und die jeweiligen Erben bedienen zu können.

Directors-and-Officers

Die Regelung zur persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern werden seit einigen Jahren in Gesetzgebung und Rechtsprechung verschärft.

Die Folge: Immer öfter haften Führungskräfte bei Fehlentscheidungen persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen – schnell steht dabei die private Existenz auf dem Spiel.

Steueroptimierte Altersvorsorge

Eine lebenslange Rente bei gleichzeitigem Vermögenserhalt für die nachfolgende Generation. Bei einer herkömmlichen Rentenversicherung erhalten Sie eine lebenslange Rente – egal wie alt Sie werden.

Die eingeschlossene Hinterbliebenenabsicherung sinkt kontinuierlich durch die an Sie ausbezahlten Renten. Es aber häufig vor, dass für die nachfolgende Generation nichts mehr übrig bleibt.

Wollen Sie Ihr Vermögen für Ihre Erben vollumfänglich bewahren, müssen Sie konsequenterweise auf eine eigene Rentenzahlung verzichten.

Die Lösung: Das Beste aus zwei Welten, eine lebenslange Rente bei gleichzeitigem Vermögenserhalt für die nachfolgende Generation.

Vorsorgekonzept

Ihr Vorsorgekonzept mit Überprüfung der Sozialversicherungspflicht! Gut zu wissen …. Sozialversicherungsfrei oder -pflichtig? Gehören Sie auch zu den Millionen Beitragszahlern, die jeden Monat im Glauben an die Versicherungspflicht Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe an den Staat abführen?

Und das, obwohl Sie als mitarbeitender Familienangehöriger, Prokurist oder Geschäftsführer gar nicht dazu verpflichtet sind – zudem Sie im Leistungsfall u. U. gar nichts von diesem Geld sehen?

Mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen alleine ist noch kein Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Dieser wird erst im konkreten Leistungsfall vom Leistungsträger verbindlich geprüft.

Dies gilt für angestellte Familienangehörige, Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens.

Das kann im Einzelfall bedeuten:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
  • Kein Anspruch auf Rentenzahlung bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Mehr Unabhängigkeit und Sicherheit durch einen starken und kompetenten Partner.
Fragen Sie uns – die Experten.

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